Bezugsrecht in der Lebensversicherung
Wird bei einer Lebensversicherung ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf den Todesfall eingeräumt, erwirbt der Bezugsberechtigte die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort. Das Gleiche gilt, wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf den Erlebensfall eingeräumt wird. Damit verdeutlichten die Richter des Bundesgerichtshofes die Tragweite eines vereinbarten Bezugsrechts.
