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Wiki Versicherung: Wie hoch soll die Versicherungssumme einer Gebäudeversicherung (gleitende Neuwertversicherung) sein?

Die Versicherungssumme richtet sich in erster Linie natürlich nach dem aktuellen Wert der zu versichernden Immobilie. Sollte also ein Schaden entstehen, so muss der Eigentümer bereits im Vorfeld sicherstellen können, dass ihm bei der Beseitigung der Schäden keinerlei weitere Kosten entstehen. Dieses gilt selbstverständlich auch für den Fall eines Totalschadens.

Die „gleitende Neuwertversicherung“: ein Grund für die Vereinbarung dieser Klausel seitens der Versicherung ist sicherlich die folgende Tatsache: gesetzt den Fall, dass ein Schaden an einer versicherten Immobilie erst nach einem Zeitraum von mehreren Jahren auftritt, so liegt es natürlich im Interesse des Eigentümer, sein Haus in vollem Umfang wiederhergestellt zu bekommen. Daher ist es unabdingbar, den tatsächlichen Wert des betreffenden Hauses bei der Fertigstellung zu ermitteln.

Zu diesem Zweck werden auf Antrag bei der Versicherung bestimmte, festgelegte Daten abgefragt, welche es dem Versicherer ermöglichen sollen, den jeweiligen Gesamtwert der Immobilie exakt zu ermitteln. Die Angaben beziehen sich z. B. auf die Größe der Wohnfläche, die Bauart des Hauses und um welche Art Immobilie es sich genau handelt (Ein- oder Mehrfamilienhaus).

Darüber hinaus wird der Wert der Innenausstattung der Immobilie berücksichtigt, welcher beispielsweise die Heizungsanlage, die sanitären Anlagen etc. beinhalten kann. Eine andere Möglichkeit ist der so genannte „Wert 1914“, welcher eine Hochrechnung auf den heutigen Neuwert gestattet. Aber dennoch muss Folgendes beachtet werden: erweitert der Eigentümer die Immobilie, gestaltet diese aufwendig um (Sanierung) oder unternimmt sonstige wertsteigernde Baumaßnahmen, so muss der Versicherer hiervon auf jeden Fall in Kenntnis gesetzt werden, um dementsprechend die Höhe der Versicherungssumme anzugleichen.

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18.04.2008 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

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