Wiki Versicherung: Welche Bereiche umfasst der Privat- und Berufsrechtsschutz?
Welcher Versicherungsschutz besteht in der Privat- und Berufsrechtsschutz?
Der Privat- und Berufsrechtsschutz beinhaltet den so genannten Schadensersatzrechtsschutz, welcher in Anspruch genommen werden kann, wenn beispielsweise Arzt- und Krankenhauskosten, die Zahlung von Schmerzensgeldern oder aber die erforderlichen Reparaturen für beschädigte Gegenstände geltend gemacht werden sollen. Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung beinhaltet darüber hinaus den Bereich des Arbeitsrechtsschutzes.
D. h. wenn im Streitfalle bei Kündigungen Urlaubs-, Lohn- oder auch Gehaltsansprüche etc. außergerichtlich oder gerichtlich geregelt werden müssen. Zudem enthält das „Paket“ des Privat- und Berufsrechtsschutzes den Bereich des Vertrags- und Sachenrechtes, also wenn entstandene Streitigkeiten aus Kaufverträgen, Reparaturdienstleistungen, Versicherungen und sonstiges gerichtlich durchgesetzt werden sollen.
Außerdem gehört der Bereich des „Steuerrechtsschutzes vor Gerichten“ zum Privat- und Berufsrechtsschutz. Dieses gilt insbesondere dann, wenn „gegen die Entscheidung des Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommens- oder Erbschaftssteuer vorgegangen werden soll oder der Versicherungsnehmer eine Streitigkeit mit öffentlich-rechtlichen Institutionen zur Klärung eines bestimmten Sachverhaltes durchführen will. Öffentlich-rechtliche Institutionen können beispielsweise Strom-, Gas-, Wasseranbieter etc. sein.
Gleichermaßen umfasst der Privat- und Berufsrechtsschutz auch den Strafrechtsschutz. Beispielsweise bei zu klärenden Vorgängen in bestehenden Strafverfahren, bei disziplinarischen Angelegenheiten oder auch Bußgeldsachen usw. Der Strafrechtsschutz greift auch dann, wenn der Versicherungsnehmer oder dessen Angehörigen „einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder der Versicherte als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse abwehren will“.
Weitere Bereiche des Privat- und Berufsrechtsschutzes sind z. B. der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, der Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht, der Sozialgerichtsrechtsschutz sowie der Disziplinar- und Standesrechtsschutz.
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