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Wiki Versicherung: Graffitis - zahlt die Gebäudeversicherung den Schaden?

Graffitis
Handelt es sich bei der mutwillig aufgebrachten Malerei (Graffiti) lediglich um handelsübliche Farbe auf der Außenfassade des versicherten Gebäudes, so kommt das Versicherungsunternehmen für den entstandenen Schaden auf. Als Außenfassade werden das fertig gestellte Mauerwerk, die Verkleidung, der Putz und der Anstrich bezeichnet. Bei entsprechender Beschädigung kommt der Versicherer für die Reinigung der Fassade bis zu einer Höhe von 3,5 Metern auf. Natürlich gilt die Kostenübernahme nicht für bereits vorhandene Beschädigungen früheren Datums oder für Schäden, welche möglicherweise bedingt durch Streitigkeiten mit Nachbarn entstehen können. Ferner zahlt die Versicherung auch dann nicht, wenn es sich um andere Materialien als die oben genannten, handelsüblichen Farben handelt, oder wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht oder gar provoziert hat. Der neue Fassadenputz fällt dementsprechend auch nicht in das „Ressort“ des Versicherungsunternehmers.

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21.04.2008 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

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