RSS

Unfallrente kann Kindergeld gefährden

Eine Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung gehört zum steuerpflichtigen Einkommen, dies gilt auch für Kinder. Das kann aber dazu führen, das das Kindergeld in Gefahr ist. Sollte die Unfallrente selbst oder eine Nachzahlung der Unfallversicherung dazu führen, das das Kindergeld nicht mehr bewilligt wird, können die unfallbedingten Ausgaben das Einkommen mindern.

Eine Entscheidung hierzu hat das Finanzgericht Hamburg (Aktenzeichen: 1 K 15/05) getroffen: Unmittelbare durch den Unfall verursachte Kosten dürfen abgesetzt werden. Aber nur unter der Voraussetzung, das diese Kosten nicht z.B. von der Unfallversicherung oder Krankenkasse ersetzt werden. Zu diesen Kosten gehören Therapiekosten zur Überwindung der Unfallfolgen.

Grundsätzlich sollten alle Belege und Quittungen aufbewahrt werden, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, denn die Kosten müssen nachgewiesen werden.

 

Kommentieren 584 Aufrufe, 2 davon heute |
Tags:

11.03.2008 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

Weitere Artikel

Hinterlass einen Kommentar