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Riester Rente

Die folgende Art der freiwilligen Altersvorsorge wurde nach ihrem „geistigen Vater“ Walter Riester (dem früheren Bundesminister für Arbeit und Soziales) benannt, welcher in Anlehnung an die Rentenreform im Jahre 2001 die Möglichkeit der staatlich geförderten, privaten Rentenversicherung ins Leben rief. Jedoch bedingt dadurch, dass sich diese Art der Vorsorge zunächst als „ein wenig kompliziert“ und - auf den ersten Blick - recht unüberschaubar gestaltete, fand sie zu Beginn ihrer Einführung nur verhältnismäßig zögerlich „dankbare Nutzer“. Denn aufgrund ihrer schwierigen Strukturierung stellte sie sich zu Beginn einerseits als überaus beratungsintensiv dar und auf der anderen Seite „wagten“ sich seinerzeit die Versicherungsfachleute nur zögerlich an dieses umstrittene Thema, da darüber hinaus auch die Staffelung der entsprechenden Provisionstabelle für sie nicht sonderlich „lukrativ“ war.

Ein sicherlich sehr interessanter Faktor an der Riester Rente ist wohl auch, dass sie für (fast) alle Personen geeignet ist: es spielt keine Rolle, ob das monatliche Lohn-/Gehaltsentgelt sehr hoch ausfällt oder ob es sich um ein eher geringes Einkommen handelt. Jedoch werden Sozialhilfeempfänger, Rentner, Arbeiter und/oder Angestellte, die auf Minijobbasis tätig sind sowie Selbständige und Freiberufler nicht von staatlicher Seite im Sinne der Riester Rente gefördert. Entscheidender, positiver Hintergrund bei dieser Rentenvorsorgeform ist definitiv auf der einen Seite auch der Aspekt der „Hartz IV“- Sicherheit, denn im Falle einer möglichen diesbezüglichen Unterstützung hat der Staat keinerlei Zugriff auf das bereits angesparte Kapital.

Andererseits sprechen auch die Zulagen im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug für sich. Denn gerade diejenigen, die einer besonderen steuerlichen Belastung unterliegen, erhalten oft bis zu fünfzig Prozent der Riesterbeiträge zurückerstattet. Wem übrigens die maximale staatliche Förderung zusteht, kann ab 2008 mit jährlichen 154€ staatlichen Zulagen, weiteren 154 € für den Lebenspartner sowie 185€ für jedes Kind rechnen. In Anbetracht solcher Aussichten ist es lohnenswert, sich diesbezüglich einmal eingehend beraten zu lassen, denn aus welchem Grund sollte man dem Staat Geld schenken?

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12.11.2007 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

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