Gruppenunfall-Versicherung des Arbeitgebers - Leistungen steuerfrei
Gruppenunfall-Versicherung
Gemäß einer Entscheidung des Finanzgerichtes Rheinland Pfalz vom 18.12.07 (AZ 2 K 2214/07) ist für den Fall, dass ein Arbeitnehmer eine Leistungserbringung durch die Gruppenunfall-Versicherung des jeweiligen Arbeitgebers erfährt, ein Erhalt derartiger Zahlungen keineswegs als ein Anteil des regulären Arbeitslohnes zu bewerten, sondern sie sind stets als steuerfrei anzusehen. Anlass für ein solches Urteil war [...]
