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Ihnen fehlen Rentenbelege?

Im Falle nicht vorliegender Rentenbelege die Krankenkassen befragen

Nach Angaben der „Lenz“ (Sonderausgabe „Rente & Co.) könne es sich für den Fall, dass bestimmte Rentenbelege nicht (mehr) vorliegen, als sehr nützlich erweisen, die zuständigen Krankenkassen zu kontaktieren. Schlicht und einfach aus dem Grund, weil dort neben den Beschäftigungszeiträumen auch sämtliche Ausfallzeiten vorliegen. Auf diese Weise sind Krankenkassen hinsichtlich einer Erkrankung, bzw. einer bestehenden Arbeitslosigkeit ihrer Mitglieder stets informiert.

Ein Pluspunkt gegenüber Arbeitsämtern, welche die vorhandenen Daten höchstens sieben Jahre speichern ist, dass Krankenkassen dazu verpflichtet sind, sämtliche Dokumente für einen Zeitraum von mindestens dreißig Jahren zur Verfügung zu halten. Mitglieder von AOK, IKK oder BKK können sich stets an die Krankenkassen ihres früheren Arbeitgebers wenden, Versicherte bei allen Ersatzkassen sollten die jeweilige Geschäftsfiliale kontaktieren, um auf diese Weise die benötigten Angaben für die Beantragung der Rente zu erhalten.

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19.03.2008 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

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