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Geldwäsche mit Versicherungsverträgen

Über 30 Verdachtsanzeigen aufgrund des Geldwäschegesetzes haben Versicherungsunternehmen in 2005 und 2006 erstattet. Die Riester Rente mit Ihren „Riester-Verträgen“ sei nach Überprüfung nicht davon betroffen. Die Links-Fraktion hatte die Bundesregierung um Informationen gebeten.

Rentenversicherungen und Lebensversicherungen, können laut Aussage der Regierung, auch zu Geldwäschezwecken missbraucht werden. Ein besonderes Risiko bestehe bei hohen Bareinzahlungen, sprich Zuzahlung in eine bestehende Rentenversicherungen, Lebensversicherungen oder auch staatlich geförderten Verträgen wie der Riester Rente oder Rürup Rentenversicherungen.

Bei den klassischen Tarifen (Kapitalbildende Tarife) oder den fondsgebundenen Tarifen in Lebens- und Rentenversicherungen der sogenannten Riester-Rente werden die Grenzwerte des Geldwäschegesetzes nicht überschritten. Diese Grenzwerte liegen bei Jahresprämien höher als 1.000 Euro und die Einmalprämien (Einmalzahlungen) 2.500 Euro.

 

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11.03.2008 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

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