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Betriebliche Altersvorsorge

Im Hinblick auf die „gähnende Leere“ in den staatlichen Rentenkassen orientiert sich mancher Arbeitnehmer um und informiert sich über Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Unterschieden werden hierbei diverse Vorsorgevariationen, wie beispielsweise die Direktversicherung, die Pensionskasse oder Pensionsfonds, die Unterstützungskasse sowie die Direktzusage.

Bekanntlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine BAV, jedoch liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, welchen Durchführungsweg er auswählt. Natürlich ist dies der mit dem geringsten verwaltungstechnischen Aufwand, wie dies bei der Direktversicherung der Fall ist. Sie wird überwiegend in Klein- und mittelständischen Betrieben eingesetzt, wobei der Arbeitgeber nach Vertragsabschluss die Beiträge für die versicherten Mitarbeiter zahlt, jedoch kann eine Bezahlung auch vom Gehalt des Arbeitnehmers erfolgen. Sämtliche Formalitäten werden durch das Versicherungsunternehmen übernommen und der Mitarbeiter erhält im Zuge der direkten Abwicklung direkt die vereinbarten Leistungen gutgeschrieben.

Pensionskassen, bzw. Pensionsfonds ähneln in gewisser Weise dem Prinzip von Lebensversicherungen: vom monatlichen Gehalt geht ein bestimmter Betrag an die Pensionskasse (hier sind die Arbeitnehmer nicht über den AG versichert), wogegen es sich bei den Pensionsfonds zudem so verhält, dass das angesparte Kapital auch in Aktien umgewandelt werden kann. Beide unterliegen übrigens der Kontrolle der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, denn gesetzt den Fall, die Pensionskasse würde eines Tages zahlungsunfähig, wäre der Arbeitgeber im Hinblick auf die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers in die Pflicht genommen.

Bei der Unterstützungskasse ist dieses anders, sie wird einerseits nicht durch die BaFin beaufsichtigt und auf der anderen Seite unterliegt sie auch nicht der staatlichen Förderung, ganz im Gegensatz zu den oben Genannten. Die vereinbarten Leistungen für die Arbeitnehmer sind hier seitens des Unternehmens zusätzlich beim PSV (Pensionssicherungsverein) zu versichern, denn eingezahltes Kapital kann im Bedarfsfalle dem Arbeitgeber auch als „Darlehen“ dienen.

Die Direktzusage wird zwar (noch) relativ häufig in Konzernen und Großunternehmen eingesetzt, jedoch „wandern“ bereits viele Unternehmen aufgrund zu strenger Richtlinien und um Kosten einzusparen, zu Pensionskasse, Direktversicherung & Co. ab. Bei der Direktzusage ist quasi der AG der „Versicherer“ und muss sich daher (zur Absicherung der Betriebsrenten für die Arbeitnehmer) ebenso bei der PSV „rückversichern“. Die Höhe der Leistungen ist bei diesem Durchführungsweg abhängig vom Gehalt und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des AN.

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19.11.2007 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

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