Betriebliche Altersversorgung 2008 - Was wird sich ändern?
Ab dem Jahr 2008 gilt es für jeden Bundesbürger, sich mit vielen neuen Regelungen in Sachen Altersvorsorge vertraut zu machen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und das ist wirklich sehr erfreulich, werden doch für den Vorsorgesparer einige Verbesserungen in Kraft treten.
Bei der Endgeltumwandlung, bleiben auch 2008 die Einzahlungen in die Betriebsrente sozialabgabefrei. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung, bei der man von einer Steigerung von jährlich 63.000 auf 63.600 Euro spricht, steigt zudem auch die steuer- und sozialabgabenfreie Investitionsmöglichkeit in der bAV. diese Steigerung beläuft sich auf jährlich 2.520 auf 2.544 Euro.
Von einer weiteren Verbesserung sprechen wir bei der Senkung des gesetzlichen Unverfallbarkeitsalters bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen von 30 auf 25 Jahre, die vor allem bei Frauen auf positive Resonanzen hoffen lässt. Arbeitgeberfinanzierte Rentenanwartschaften gehen aber zurzeit noch verloren, weil viele Frauen vor dem 30. Lebensjahr ausscheiden (Mutterschaft etc.) Damit geht aber auch die Voraussetzung für die Unverfallbarkeit ihrer Anwartschaften verloren.
Der Wiesbadener Finanzdienstleister Delta Lloyd hat auch in diesem Jahr wieder die bAV-Essentials zusammengestellt. Dort kann man sich einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge im Bereich der betrieblichen Altersversorgung machen. Auf rund fünfzig Seiten wird über alle wichtigen Änderungen und Neuerungen sowie über die grundlegenden Daten und Fakten zur betrieblichen Altersversorgung ausführlich informiert. Weiterhin werden sie mit dem Wichtigsten aus dem Steuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht versorgt.
Unter www.deltalloyd.de/bav hat ein jeder die Möglichkeit, die Essentials kostenlos zu bestellen und zu lesen.
