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Ausschluss in der Kinderunfallversicherung unwirksam

In der Kinderunfallversicherung, auch Kinderinvaliditätsversicherung gennant, enthaltene Ausschlussklauseln für die Invalidität aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die bereits im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind, sind nach Urteil des BGH unwirksam.

Dieser Ausschluss führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherten Person/en, die im grunde Gesund und nicht schon bereits beeinträchtigt sind. Sollten hierzu nun die Leistung des Versicherers zusätzlich noch für die Folgen aller angeborenen Krankheiten ausgeschlossen sein sollen, werde der Sinn und Zweck dieser Versicherung verfehlt.

Die Rentenzahlungspflicht, sprich die Leistungspflicht des Versicherers, entfällt nur wenn die Invalidität bereits vor dem Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung vorgelegen habe.

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15.02.2008 | Keine Kommentare | Veröffentlicht in Allgemein

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