Abgeltungssteuer und Private Equity
GESCHLOSSENE FONDS - VON DER ABGELTUNGSTEUER SIND PRIVATE-EQUITY-FONDS BESONDERS STARK BETROFFEN
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 ändert sich bei der Besteuerung geschlossener Fonds grundsätzlich wenig. Die häufigsten Einnahmen werden bei den meisten Fonds über gewerbliche Einkünfte oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Somit unterliegen sie aber auch nicht der Abgeltungsteuer. Bei vermögensverwaltenden, geschlossenen Private-Equity-Fonds ist zukünftig aber mit Renditeeinbußen zu rechnen.
Für private Kapitalanleger gelten ab dem 01.Januar 2009 völlig neue Steuerregelungen, denn ab diesem Zeitpunkt wird auf Einkünfte, die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % der Kapitalerträge (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer) aus Kapitaleinkünften erhoben.
Man kann jedoch behaupten, dass es zu keinen großen Veränderungen im Bereich der geschlossenen Fonds kommen wird. Wenn man die Einnahmen der Fonds nicht zu den Kapitalerträgen, sondern zu den gewerblichen Einkünften oder den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung rechnen kann, gilt hierbei die Abgeltungssteuer nicht. Dies stellt der auf die Fondsstrukturierung spezialisierte Wirtschaftsanwalt Gündel von der Kanzlei Gündel & Katzorke fest. Allerdings sollte man zwischen den verschiedenen Anlageklassen wählen. Die Differenz abzüglich aus Kosten und Abschreibung unterliegt bei Geschlossenen Immobilienfonds der persönlichen Progression. Der Verkauf von Immobilien durch den Fonds nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist bleibt steuerfrei.
Auch gewerbliche Fonds, wie z.B. Schiffs-, New-Energy-, Leasing-, Videospiele-, Policen- und Medienfonds sind von der Abgeltungssteuer weiterhin auch nicht betroffen. Man spricht dabei auch davon, dass hier die Anleger gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer erzielen. Gündel äußert sich wie folgt:“ zu den Schiffsfonds bleibt die günstige Tonnagebesteuerung bestehen, d.h. die Besteuerung erfolgt unabhängig von dem tatsächlich erzielten Gewinn pauschal nach den Bruttoregistertonnen des Schiffs“. Auch Geschlossene Fonds bleiben weiterhin steuerlich hochinteressant, denn hier haben Doppelbesteuerungsabkommen eine steuermindernde Wirkung.
Hingegen vermögensverwaltende, geschlossene Private-Equity-Fonds sowie deren Privatanleger müssen sich auf die Abgeltungssteuer einrichten, denn die Dividenden sind ab 2009 aus den Unternehmensbeteiligungen zu besteuern. Das Halbeinkünfteverfahren gibt es nicht mehr.
Gravierender aber sind die Auswirkungen, die sich bei Verkäufen von Portfolio-Unternehmen, die PE-Fonds ab 2009 ergeben, soweit es sich nicht um sog. „Dachfonds-Konstruktionen“ handelt. Hierbei waren ja bisher nach einer Haltefrist von einem Jahr die hierbei erzielten Gewinne steuerfrei, aber ab 2009 greift auch hier die Abgeltungssteuer. Allerdings nicht dann, wenn die erworbenen Portfolio-Unternehmen vor 2009 erfolgt sind. Auf sinkende Nachsteuer-Renditen und das langfristig, müssen sich Privatanleger bei vermögensverwaltenden PE-Fonds einrichten. Ein kleines Trostpflaster bleibt jedoch für Anleger, denn die unter die Abgeltungsteuer fallenden Erträge erhöhen nicht mehr die Progressionsstufe, somit auch nicht mehr den Steuersatz.
