Abgeltungssteuer mit Riester Rente umgehen
Die Abgeltungssteuer geschickt umgehen
Anleger, die sich dazu entschließen, noch in diesem Kalenderjahr ihr Geld in Aktien anzulegen, haben die Möglichkeit, sie nach zwölf Monaten steuerfrei wieder zu veräußern. Ab 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer in Kraft, jedoch um diese zu umgehen, besteht die Option des Abschlusses eines nicht geförderten Riester-Fondssparplanes. Dieses ist generell jeder Person gestattet.
Viele Investoren sehen der drohenden Abgeltungssteuer mit großem Argwohn entgegen. Demzufolge ist ein starkes Interesse dahingehend gegeben, noch bis Dezember 2008 das jeweilige Portfolio optimal zu gliedern. Denn Fakt ist, dass nur die Anleger, welche bis zum Jahre 2009 in Aktien investieren, diese auch zu den dann noch gültigen Bedingungen veräußern können. Im Klartext bedeutet es, dass Investoren, die ihre Aktien und Fonds erst nach dem Ablauf einer bestimmten Frist, der so genannten Spekulationsfrist - sie beträgt zwölf Monate - abstoßen, die anfallenden Gewinne steuerabzugsfrei einbehalten können.
Insbesondere Fondssparer haben unter dieser neuen Steuerart zu leiden, sofern sie im Laufe der Zeit einen stattlichen Betrag angespart haben und davon bei der letztendlichen Auszahlung mehr als fünfundzwanzig Prozent der erzielten Gewinne an den Fiskus abgeben müssen.
Zum Beispiel müssen Kapitalanleger, die über einen Zeitraum von dreißig Jahren 50.000 Euro zu einem Zinssatz von acht Prozent in Fonds anlegen, ab 2009 dem Finanzamt 84.585 Euro zahlen. Bislang noch verhielt es sich so, dass nach der zwölfmonatigen Spekulationsfrist die Summe von 503.133 Euro steuerabzugsfrei einbehalten werden konnte.
Aber: Fondsanleger haben dennoch die Chance, der neuen Steuer aus dem Weg zu gehen: „Riestern“ heißt das „Zauberwort“. Denn beim Abschluss eines ungeförderten Riester Fondssparplanes können in der Einzahlungsphase sowie im Rentenalter Steuern eingespart werden. Wie Markus Temme, Pressesprecher von Union Investment erklärt, sind während der gesamten Dauer des Einsparens Kursgewinne, Zinsen und Dividenden von der Steuer befreit.
Später dann, im Rentenalter kann der Riester-Versicherte wählen, ob er sich für eine lebenslange, regelmäßige, monatliche Rentenzahlung oder aber für eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals entscheidet. Im Falle der Einmalzahlung hat der Riester-Sparer die Pflicht, diesbezüglich fünfzig Prozent des erzielten Gewinns gemäß seines jeweiligen Steuersatzes Steuern zu entrichten. Diese Vorgehensweise ist ähnlich, wie bei Fondspolicen. Als unbedingte Voraussetzung in diesem Zusammenhang gelten eine zwölfjährige Vertragslaufzeit sowie ein Mindestalter von sechzig Jahren zu Beginn der Auszahlung.
Für den Fall, dass Riester-Fondssparer hingegen für die Rentenvariante entscheiden, so erfolgt die Versteuerung jeweils mit dem günstigsten Gewinnanteil. Der zu zahlende Ertragsanteil erfolgt unter Bemessung des Alters, in welchem der Riester-Sparer in den Ruhestand geht. Im sechzigsten Lebensjahr liegt dieser Satz bei zweiundzwanzig Prozent, ab fünfundsechzig beträgt er lediglich achtzehn Prozent usw. Das bedeutet, das Menschen, die im fünfundsechzigsten Lebensjahr in den wohlverdienten Ruhestand gehen, nur noch achtzehn Prozent der Rentenzahlungen steuerlich geltend machen müssen, auf die restlichen zweiundachtzig Prozent hingegen fallen bis zu ihrem Lebensende keine Steuer an.
Laut Susanne Meunier, Altersvorsorge Spezialistin von „Finanztest“ sei diese Vorgehensweise in jedem Fall sinnvoller, als die Zahlung der neuen Abgeltungssteuer bei Kursgewinnen. Zudem sind sämtliche Riester-Angebote zertifiziert. Wissenswert ist auch folgendes: für den Fall, dass Riester-Sparer Steuerersparnisse in der Einsparphase, bzw. mögliche staatliche Zulagen nicht in Anspruch nehmen, ist es seitens der Fondsgesellschaften unabdingbar, bereits in der ersten Zeit der Rentenauszahlung wenigstens die jeweils eingezahlten Summen zurückzuerstatten. Im Endeffekt ist der Anleger somit gegen mögliche Kursverluste gefeit.
Wer hat denn aber nun die Möglichkeit, sich für diese Riester-Variante zu entscheiden, damit trotz der drohenden Abgeltungssteuer im Jahre 2009 steuerbegünstigte Fonds als Altersvorsorge erworben werden können? Meunier zufolge habe jede Person die Wahl einer derartigen Anlagevariante. Sogar Selbständigen, die normalerweise in keiner Weise förderberechtigt sind, ist es gestattet, entsprechende Verträge abzuschließen. Hat man bereits in einen Banksparplan, bzw. eine Versicherung eingezahlt, so können Sparer dennoch auch diese Version der ungeförderten Riester-Fondssparpläne abschließen. Somit wären letztendlich die Steuervorteile fürs Alter gesichert.
Markus Temme zufolge können Riester-Fondssparer ab dem nächsten Jahr die Option nutzen, ihren bestehenden Fondssparplan zu “übersparen“, sprich: die entsprechenden Angebote der Union Investment, welche derzeit ausgearbeitet werden, in Anspruch zu nehmen: diese sollen noch im aktuellen Geschäftsjahr auf den Markt kommen. Selbstverständlich offerieren auch andere Investmentunternehmen ähnlich lukrative Produkte und Markus Temme bringt es nochmals auf den Punkt: in diesem Jahr sei es in jedem Fall sinnvoller, Fonds gemäß der aktuell gültigen Richtlinien zu erwerben und die Gewinne später, also nach Ablauf eines Jahres (Spekulationsfrist) steuerabzugsfrei einzubehalten. Dieses ist der Grund, dass sich das Steuersparmodell „Riester-Fondssparplan“ erst nach Ablauf dieses Jahres, also nach der Einführung der geplanten Abgeltungssteuer amortisieren wird.
Eines sollte darüber hinaus jedoch gleichermaßen Beachtung finden: nämlich die Tatsache, dass das Angebot hinsichtlich Riester Fondssparplänen begrenzt ist: es gilt u. a. für Riester-Sparer, die die geplante Abgeltungssteuer nicht zu befürchten haben: Denn lediglich die „Postbank“, „dit“, „Deka“, „DWS“, „Hansainvest“, „cominvest“ sowie „Union Investment“ sind de facto die einzigen Anbieter solcher Fonds. Aber Anleger sind laut Susanne Meunier bei zertifizierten Riester-Fondssparplänen ohnehin sehr genau darüber informiert, wo ihr Geld am effektivsten investiert wird - ganz im Gegensatz zu den Fondspolicen, welche im Rentenalter gleichermaßen die Möglichkeit der kostengünstigen Versteuerung bieten. Bei Fondspolicen sei dieses anders, da die Kosten hierfür sehr extrem variieren. Wie Meunier betont, ist hier die Rede von einer Spanne von drei bis über sechzehn Prozent.
Nichtsdestotrotz können sich Riestersparer sicher sein, im Hinblick auf die nicht geförderten Riester-Fondssparpläne eine gute Möglichkeit gefunden zu haben, steuereinsparend für das Rentenalter vorsorgen zu können, wobei es sich dabei definitiv nicht immer auch um die kostengünstigste Anlagevariante handelt.
Im Vergleich zu Riester-Fondssparplänen seien Indexfonds die günstigere Alternative, empfiehlt Niels Nauhauser, Fachmann für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Baden Württemberg. Im Allgemeinen sei es eh’ von Vorteil, das individuelle Portfolio gänzlich unabhängig von eventuellen Steuereinsparungen zu strukturieren. Bei der Auswahl der Investmentangebote solle das Augenmerk auch auf Kosten und Risiken sowie mögliche Renditen gerichtet werden. In jedem Fall gäbe es ungeachtet möglicher Steuervorteile in bezug auf die Riester Fondssparpläne optimale Chancen für Anleger, Geld zu sparen.
Meunier zufolge könnten beispielsweise Ausgabeaufschläge eingespart werden, sofern man Riester Fondssparpläne über einen Discount-Broker oder eine Fondsplattform erwirbt. Zudem könnten Investoren mithilfe der Riester-Fondssparpläne einerseits die Abgeltungssteuer und andererseits die Aufwendungen, die bei einem Fondskauf entstehen, einsparen.
